Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

Geburtsurkunde des Verstorbenen,
Staatsbürgerschaftsnachweis,
falls verheiratet: Heiratsurkunde,
falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
Meldenachweis des Verstorbenen

Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 69,05 an Gebühren an (€ 53,05 Totenbeschaugebühr, € 16,-- an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden)

Die Gemeinde Nöchling gehört dem Standesamtsverband Persenbeug-Gottsdorf an.
Weitere Informationen unter Tel.Nr. 07412/52206/75!

Zuständig