Landwirtschaftliche Betriebsunfallsmeldungen

Anzuzeigen ist jeder Arbeitsunfall, durch den eine unfallversicherte Person getötet oder mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist. Die Unfallsanzeige hat der Betriebsführer für sich und die in seinem Betrieb unfallgeschützten Personen beim zuständigen Regionalbüro der SVB zu erstatten. Der Arbeitsunfall kann auch von Angehörigen, vom Arzt oder Krankenhaus angezeigt werden.

Unfallsanzeige Formular

Zuständig